Im November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, vor dem Hintergrund des ersten Weltkriegs, ein aktives und ein passives Wahlrecht für Frauen. Die erste deutschlandweite Wahl fand dann am 19. Januar 1919 statt. Heutzutage haben Frauen ihren verdienten Platz in der Politik und höheren Ämtern erlangt und dominieren sogar in manchen Disziplinen.
Das Verlangen nach Gleichberechtigung
Am 22. November 2005 wurde Angela Merkel, als erste Frau in der Geschichte der Bundesrepublik, zur Bundeskanzlerin gewählt und das Klischee das Frauen weniger Führungsqualitäten als Männer besitzen muss wohl revidiert werden. 70 Prozent der deutschen Bevölkerung haben das Verlangen nach einer höheren Frauenquote in führenden Positionen. Innerhalb der Bundesregierung werden immer häufiger Debatten über eine gesetzliche Frauenquote in Unternehmen geführt. Der Anteil von Frauen in den etablierten Parteien steigt und bei einigen Parteien hat die Quote bereits die Fünfzigprozenthürde überschritten. Im Bundestag sind aktuell nur 33% aller Abgeordneten Frauen, wobei man diese Zahl hinterfragen muss: Rechnet man hierbei den prozentualen Anteil der Frauen gemessen an dem der Männer innerhalb der Bevölkerung aus, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass der Unterschied nur ein geringer ist. Auch in anderen europäischen Ländern wird das Thema hitzig diskutiert und ein enormer Teil der Staaten hat diesbezüglich bereits Gesetze erlassen oder sich auf Quotenregelungen geeinigt. Ein kleiner Fortschritt im Thema Emanzipation lässt sich bereits erkennen, dennoch hat sich ein komplettes Gleichgewicht noch nicht gebildet. Vergleicht man das heutige Verhältnis mit dem der 80er Jahre, als der Anteil der weiblichen Bundestagsabgeordneten bei ca. 10 Prozent lag, sieht man doch eine Veränderung in die richtige Richtung.
Die Geschichte der Frau in der Politik
Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers, wurde die Frauenbewegung in der Politik zerschlagen und fand ihren Niedergang. Die Frau sollte wieder zurück in die Rolle der Hausfrau und Mutter gedrängt werden, um so ihren “natürlichen” Fähigkeiten besser nachkommen zu können. Ab dem Jahre 1933 wurden alle Frauen in politischen Führungspositionen ersetzt und erst 1945 konnten sich wieder erste Frauenausschüsse bilden, die für Gleichberechtigung und Demokratie einstanden. Die gesetzliche Gleichberechtigung der Frau in Deutschland folgte erst nach 1945, als Dr. Elisabeth Selbert (SPD), Friederike Nadig (SPD), Dr. Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) eine erfolgreiche Kampagne starteten und letztendlich die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankern konnten. So sind laut Artikel 3, Absatz 2 heutzutage “alle Menschen gleich und Männer und Frauen gleichberechtigt”. Eine Veränderung trat dennoch nicht ein und führte 1968 zu einer politischen Frauenbewegung innerhalb der Studentenszene, die bis in die 80er Jahre hinein reichte. Die wirkliche Umsetzung dieses Gesetzes erfolge leider erst viel später, nämlich 1994 mit der Erweiterung des 3. Artikels um folgende Passagen: Der Staat hilft bei der Verwirklichung der Emanzipation von allen Geschlechtern und bekämpft die bestehenden Probleme. Bei der ersten Frau, die geschichtlich als weibliches Kabinettsmitglied berufen wurde, handelt es sich um Alexandra Kollentai. Sie wurde nach der Oktoberrevolution zur sowjetischen Sozialministerin gewählt und gilt bis heute als Beispiel in der Politik. Eine besondere Rolle in der Politik spielen hingegen Frauen in Asien, die häufig durch verwandtschaftliche Verhältnisse in hohe Ämter geraten. Eine absehbare Entwicklung ist schwer einzuschätzen, Experten rechnen dennoch mit einer eher langsamen Entwicklung.
Das Foto von Angela Merkel stammt von: Armin Linnartz (Wikimedia
